Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Prüfung und Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards für die gesamte Lieferkette. Es soll die Lieferkettentransparenz erhöhen, Menschenrechte und Umweltschutz stärken und zugleich Unternehmensinteressen berücksichtigen. Für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden im Inland tritt das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft. Unternehmen mit weniger als 3000, aber mehr als 1000 Mitarbeitenden müssen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zum 01.01.2024 umsetzen. Die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT hat mit der Umsetzung der Gesetzesanforderungen frühzeitig begonnen und wird alle sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ergebenden gesetzlichen Anforderungen zum 01.01.2023 erfüllen.
Gemäß LkSG gelten zur Einhaltung von Menschrechtsstandards verschiedene Verbote:
Sollten Sie trotz all unserer Bemühungen, den Verdacht haben, dass in unserer Lieferkette gegen Menschenrechte und Umweltschutzstandards verstoßen wird, können Sie uns dies anonym über die eingerichtete Whistleblower-Plattform oder per E-Mail melden.
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